Bekanntmachungen: Bebauungsplan Gewerbegebiet Klein Flöthe

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat am 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Klein Flöthe" gefasst.

Ziel des Bebauungsplans ist es, in der Gemeinde Flöthe, im Osten der bebauten Ortslage des Ortsteils Klein Flöthe, ein Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Aufgrund der Nähe zur Ortslage hat eine schalltechnische Untersuchung stattgefunden, die zu einer Gliederung und Emissionskontingentierung der Flächen geführt hat. Ebenso wurden Festsetzungen für den Schallschutz im Gewerbegebiet getroffen, damit ein Schutz vor den Immissionen des Verkehrslärms der angrenzenden Autobahn im Plangebiet besteht. Die vorliegende Fläche eignet sich vor allem durch ihre räumliche Nähe zu der Autobahnan-schlussstelle "Klein Flöthe" im Nordosten des Planbereichs, ebenso werden durch die im Norden bestehende Lkw-Raststätte mit der Tankstelle Synergieeffekte erwartet.

Bei der neu in Anspruch genommenen Fläche handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Nordwesten noch eine landwirtschaftliche Hofstelle im Bestand ausweist. Diese wird im Zuge der Planung aufgegeben. An den Randbereichen des zukünftigen Gewerbegebietes sollen Anpflanzungsfestsetzungen gemeinsam mit einem Regenrückhaltebecken im Südwesten die Einbindung des Gewerbegebiets in das Landschaftsbild unterstützen. Der Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die Planung entstehen, kann nur teilweise im Plangebiet erfolgen. Eine externe Ausgleichsfläche steht noch nicht fest.

Die frühzeitige Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt im Rahmen der Auslegung des Planvorentwurfs mit Begründung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 26.04.2024.

Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Homann während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Samtgemeindeverwaltung Oderwald, Zimmer 3.02, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, unter der Telefonnummer (05334) 7907-10 zur Verfügung.

Zusätzlich können die Unterlagen im Internet eingesehen werden. Sie finden alle Unterlagen auf unserer Internetseite www.samtgemeinde-oderwald.de unter der Rubrik "Aktuelles & Bekanntmachungen/Bebauungsplan Gewerbegebiet Klein Flöthe".

Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Samtgemeinde schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gemeinde Flöthe
Der Bürgermeister
In Vertretung
M. Lohmann