Verordnungen und Allgemeinverfügungen


Niedersächsische Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.


Die noch vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 08. April 2023 weggefallen.


Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.