Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Samtgemeinde Oderwald ist bemüht, ihren Webauftritt www.samtgemeinde-oderwald.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. In Niedersachsen sind weiter die §§ 9 ff des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 maßgebend.

Die Websites der Samtgemeinde Oderwald sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Folgende Punkte sind noch nicht komplett barrierefrei:

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website enthalten teilweise den Namen der Bilddatei(en).
  • Alternativtexte für Bedien- und Formularelemente/anderssprachige Wörter
    Die Alternativtexte für Bedien- und Formularelemente sowie anderssprachige Wörter auf der Website werden nach und nach überprüft und überarbeitet.
  • HTML-Strukturelemente
    Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten. Darüber hinaus ist nicht jede Seite vollständig mit HTML-Strukturelementen ausgestattet. Seitenstrukturen wie Überschriftenhierarchien sind größtenteils durch Fettungen, Unterstreichungen oder Färbungen gekennzeichnet. Listen, Aufzählungen und Tabellen sind nicht immer als solche ausgezeichnet.
  • Kontraste von Texten und Bildüberschriften
    Die Startseite und die Untermenüs weisen durch eine weiße Textfarbe auf einer braunen Hintergrundfarbe ein zu geringes Kontrastverhältnis auf. Die Farbgestaltung einzelner Elemente wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der Website (Relaunch) optimiert und angepasst. Gleiches gilt für weiße Textüberschriften auf farbigen Bild-Hintergründen.
  • Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar / Ohne Farben nutzbar
    Die Mehrzahl der Verlinkungen auf der Website sind lediglich farblich hervorgehoben und weisen kein weiteres sensorisches Merkmal auf. Die Formatierung von Verlinkungen wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der Website (Relaunch) optimiert und angepasst.
  • Bewegte Inhalte abschaltbar
    Die Slider-Elemente auf der Startseite sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar.
  • Aussagekräftige Linktexte
    Aus den Verlinkungen auf Dokumente wird das Dateiformat nicht übermittelt.
  • Korrekte Syntax
    Bei der Validierung durch den W3C HTML-Validator sind Fehler aufgetreten.
  • Focus-Reihenfolge/Navigierbarkeit
    Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht immer erkennbar. Nicht alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
  • Eingeblendete Inhalte bedienbar/Ohne Maus nutzbar
    Eingeblendete Menüs können über die Tastatur nicht bedient werden. Die Navigation kann ohne die Benutzung der Maus nicht ausgeklappt werden.
  • PDF-Dateien
    Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und überarbeitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, welches noch nicht überarbeitet ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte schnellstmöglich barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Samtgemeinde Oderwald arbeitet daran, ihre Websites so bald wie möglich barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung wurde am 01.10.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einem Prüfbericht der Überwachungsstelle Barrierefreie IT des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Kontakt

Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.

Sie können für diese Mitteilung unser Hinweisformular verwenden oder sich an die

Bahnhofstraße 6
38312 Börßum
Karte anzeigen

Telefon: 05334 7907 - 0
Fax: 05334 7907 - 80
posteingang@sg-oderwald.de
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wenden.

 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung des Web-Auftritts der Samtgemeinde Oderwald benachteiligt zu sein, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle ist bei der oder dem

eingerichtet. Sie ist für die Beilegung von Streitigkeiten, die für das Durchsetzungsverfahren im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 entstehen, zuständig.