Öffentliche Ausschreibung
Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ in 38312 Ohrum
Beschreibung:
Die Gemeinde Ohrum, Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Oderwald, beabsichtigt im Zuge der Dorfentwicklung die Neugestaltung der Gemeindestraße „Zum Sportplatz“. Die Straße „Zum Sportplatz“ beginnt im Einmündungsbereich Harzstraße (L 615) und verläuft zunächst geradlinig in östliche Richtung, bevor sie nach 150 m in südöstliche Richtung verschwenkt. Der Ausbaubereich endet nach ca. 238 m am Brückenbauwerk über den Riethegraben.
Die Straße weist bis zur vorgenannten Verschwenkung eine 3,50 m breite asphaltierte Fahrbahn auf, an die sich auf der Südseite ein rd. 1,30 m breiter Gehweg anschließt, der über eine Betonsteinpflasterbefestigung verfügt und gegenüber der Fahrbahn mit einer Hochbordanlage abgegrenzt ist. Auf der Nordseite schließt sich eine unbefestigte Fläche an. Im weiteren Verlauf bis zum Ausbauende verringert sich die Fahrbahnbreite auf 2,85 m. Nebenanlagen sind in diesem Bereich nicht vorhanden.
Mit dem Ausbau der Straße „Zum Sportplatz“ soll zum einen das Wohnumfeld, sowohl der Anlieger, als auch der übrigen Bewohner der Gemeinde Ohrum deutlich verbessert werden. Es ist vorgesehen, eine mischgenutzte Verkehrsfläche herzustellen, um einerseits die barrierefreie Benutzung der Straße zu ermöglichen und andererseits die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen ist vorgesehen, die Erneuerung des Straßenraumes mit einer Fahrbahn und den beiderseits angrenzenden, überfahrbaren Seitenstreifen, jeweils mit einem Belag aus gerumpelten Betonsteinpflaster auszuführen. Um die Funktionsgliederung zu verdeutlichen erfolgt die Befestigung der Grundstückszufahrten innerhalb der Seitenstreifen wiederum aus gerumpelten Betonsteinpflaster.
Vergeben werden die Erd-, Rohrlege-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten.
Näheres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 16 a Abs. 3 VOB/A vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 06.06.2023 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Die Angebotsabgabe ist schriftlich in Papierform oder elektronisch über das Vergabeportal möglich.
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d4b5d5a9-dbac-43ff-8f8d-40d73f31be45