14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald

Genehmigung

Bekanntmachung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Die vom Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 09.11.2022 beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß BauGB (Baugesetzbuch) vom Landkreis Wolfenbüttel mit Verfügung vom 17.01.2023, Az. 11/601, 14FNP_Oder, genehmigt worden.

Der Änderungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald betrifft Flächen in den Außenbereichen der Gemeinde Börßum mit dem Ortsteil Achim und Börßum sowie der Gemeinde Flöthe mit dem Ortsteil Klein Flöthe.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Bauamt (Zimmer 3.06) der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum aus.

Montag
von 09.00 Uhr -12.00 Uhr und
von 16.00 Uhr -18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag
von 09.00 Uhr -12.00 Uhr

Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter 05334 7907-10 wird gebeten.

Gemäß 215 Baugesetzbuch sind

  1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Mängel der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser 15. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Oderwald geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Odenwald wirksam.