15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald

Genehmigung

Die vom Rat der Samtgemeinde Oderwald in seiner Sitzung am 13.07.2022 beschlossene 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß BauGB (Baugesetzbuch) vom Landkreis Wolfenbüttel mit Verfügung vom 12.01.2023, Az. 11/601, 15FNP_Oder, genehmigt worden.

Der Änderungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald betrifft die Gemeinden Cramme und Flöthe und ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort im Bauamt (Zimmer 3.06) der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum aus.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter 05334 7907-10 wird gebeten.

Gemäß § 215 Baugesetzbuch sind

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser 15. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Oderwald geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wirksam.