Bebauungsplan "Östlich der Füllekuhle" im Ortsteil Börßum in der Gemeinde Börßum

Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Aufgrund Paragraph 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Füllekuhle“ im Ortsteil Börßum der Gemeinde Börßum.

Es ist beabsichtigt eine Bebauung der Gesamtgrundstücke zu ermöglichen.

Die Lage des Plangebietes ist dem anliegenden Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Gemeinde Börßum
gez. Scholtysik
(stellvertretende Gemeindedirektorin)