Bebauungsplan "Achim-Süd" 

Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 den Bebauungsplan «Achim-Süd« in 38312 Börßum OT Achim folgenden Beschluss gefasst:

  • Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gern. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschließt der Rat der Gemeinde Börßum den Bebauungsplan "Achim-Süd“ mit Begründung und Umweltbericht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet das in dem Ubersichtsplan gekennzeichnete Gebiet.

Die Planunterlagen mit Begründung liegen ab sofort im Bauamt (Zimmer 3.06) der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung unter 053341 7907-10 wird gebeten.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Baugesetzbuch werden

    1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
    3. und Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan "Achim-Süd" tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.