Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Börßum-Bornum" in der Gemeinde Börßum

Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Börßum-Bornum“ in der Gemeinde Börßum beschlossen.

Ein Projektierer hat die Durchführung eines Verfahrens mit dem Ziel, einen qualifizierten Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Börßum-Bornum" aufzustellen, beantragt.

Gleichzeitig führt die Samtgemeinde Oderwald diesbezüglich die Änderung des Flächennutzungsplanes durch.

Die geplante Standortauswahl in den Ortsteilen (siehe farbig markierte Flächen im Lageplan) orientiert sich an den förderfähigen Flächenkulissen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), wonach Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPVA) aufgrund besonderer Vorbelastungen der Flächen in einem bis zu 500 Meter breiten Korridor entlang von Schienenwagen mit mindestens zwei Hauptgleisen und Autobahnen ausschreibungsfähig sind. Eine baurechtliche Privilegierung besteht seit dem 01.01.2023 für vorgenannte Flächen von bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand (§ 35 Absatz 1 Nummer 8b Baugesetzbuch).

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Gemeinde Börßum
gez. Lohmann
(Gemeindedirektor)