Dorfentwicklung Dorfregion Samtgemeinde Oderwald

Private Anträge können zum Stichtag 15.09.2022 gestellt werden

Auch in diesem Jahr können im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung wieder Förderanträge gestellt werden. Die Erhaltung der überlieferten Dorfstrukturen und ihre behutsame Fortentwicklung ist ein besonderes Anliegen der Dorfentwicklungsförderung. Die traditionelle Bausubstanz, die Zuordnung der Gebäude zueinander und ihre raumwirksame Lage an den Straßen und Plätzen sowie die Grünstrukturen prägen das unverwechselbare Gesicht eines jeden Dorfes.

Das Land fördert daher Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz mit ortsbildprägenden Charakter. Förderfähig sind z.B.:

  • Dachsanierungen.
  • Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten.
  • Fachwerkerneuerung, Fachwerkfreilegung.
  • Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren (Fenster und Türen werden nur aus Holz gefördert).
  • Farbgestaltung.
  • Erneuerung der straßenseitigen Einfriedung.
  • Anpassung / Rückführung der veränderten Bauform.
  • Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände.

Das Land fördert darüber hinaus die Umnutzung und die Revitalisierung (Wiedernutzung) leerstehender landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlicher Gebäude für Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrs-, Freizeit- oder gemeinschaftliche Zwecke. Dabei ist auch der Innenausbau förderungsfähig.

Maßnahmen an Altgebäuden können mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 50.000 Euro für ein Objekt. Bei Revitalisierungen können bis zu 100.000 Euro; bei Umnutzungen von ortsbildprägenden Gebäuden bis zu 150.000 Euro gefördert werden.

Am Montag, 04.07.2022, bietet die Samtgemeinde Oderwald in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig und dem Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, in der Zeit 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Sprechstunde an, in der Informationen zum Förderprogramm vermittelt werden und die formale Antragsstellung erläutert wird.

Wünschenswert ist eine Terminvereinbarung in dem o.g. Zeitrahmen bei Frau Scholtysik und das Mitbringen von Gebäudefotos.

Die Sprechstunde findet im Sitzungssaal der Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum, statt.