Einziehung einer Straße

Bekanntmachung der Gemeinde Flöthe


Der gewidmete in der Gemarkung Klein Flöthe (Flur 10, Flurstück 43/2) gelegene Wegeteil des Breiten Weges - siehe gekennzeichnete Fläche im nebenstehenden Lageplan - ist zwischenzeitlich nicht mehr im Eigentum der Gemeinde Flöthe.

Der östlich der Wegeabzweigung In der Mennecke-Worth gelegene Wegeteil des Breiten Weges (Gemarkung Flöthe, Flur 10, Flurstück 43/2) grenzt an einen im Privatbesitz befindlichen Wirtschaftsweg an und wird als Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Aus Sicht der Gemeinde Flöthe als Straßenbaulastträger hat dieser Wegeteil keine Verkehrsbedeutung mehr, sodass dieser eingezogen werden kann.

Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der landwirtschaftliche Verkehr.

Die Teilfläche wird gemäß § 8 Absatz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) mit sofortiger Wirkung eingezogen, da sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist und keine Verkehrsbedeutung besitzt.

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat der Einziehung mit Beschluss vom 15.12.2022 zugestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten oder der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Die Klage wäre gegen die Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum zu richten.

Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwen digen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de (Service)

Hinweis:

Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig. Sollten Sie Fragen zu diesem Bescheid haben, empfiehlt es sich daher im gegenseitigen Interesse diese gegebenenfalls mit mir vorab zu klären.

Gemeinde Flöthe
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Rosenthal