Feuerwerk zum Jahreswechsel

Silvester sicher feiern!

Zum Jahreswechsel 2023/2024 startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Raketen am Donnerstag, 28. Dezember 2023. Theoretisch darf Feuerwerk bis zum 31. Dezember verkauft werden - der Tag fällt doch in diesem Jahr auf einen Sonntag. Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel.

Die Menschen, für die Raketen und Böller zur Feier des Jahreswechsels traditionell dazu gehören und nicht auf das Silvesterfeuerwerk verzichten wollen, werden um Achtsamkeit gebeten, um Unfälle und Brände möglichst auszuschließen. Daher ist ein sachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern wichtig.

Nach Paragraph 23 der Sprengstoffverordnung (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) und anderer in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.

Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen!

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

  1. Wer kein Experte ist - und Fortbildungen nachweisen kann - darf nur Pyrotechnik der Kategorie F1 und F2 verwenden. Unter Kategorie F1 versteht man Tischfeuerwerke und Wunderkerzen. Die sind ab 12 Jahren erlaubt. Die klassischen Böller und Raketen zählen zur Kategorie F2 - und sind Erwachsenen vorbehalten.
  2. Zulässige Feuerwerkskörper erkennt man am CE-Zeichen und einer vierstelligen Kennnummer der jeweiligen Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.
  3. Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  4. Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  5. Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
  6. Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
  7. Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  8.  „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
  9.  Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen!
  10.  ln Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  11.  Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.