Mittelgroße Heizungsanlagen müssen bis Anfang Dezember registriert werden


Mittelgroße Heizungsanlagen müssen durch die Betreiberinnen und Betreiber beim Amt für Bauen und Planen des Landkreises Wolfenbüttel registriert werden.

Für wen gilt die Registrierungspflicht?

Die Registrierungspflicht gilt für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, die vorwiegend im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Das betrifft Anlagen, die eine Wärmeleistung von mindestens einem Megawatt (1 MW) und weniger als 50 Megawatt (50 MW) haben. Die Registrierungsfrist endet am 1. Dezember 2023. Hintergrund sind Erlasse des Landes Niedersachsen aufgrund der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV).

Das gilt für Anlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden oder für die vor dem 19. Dezember 2017 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Paragraphen 4, 16) eine Genehmigung erteilt wurde, sofern die Anlage spätestens am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde.

Wie kann ich die Registrierung durchführen?

Die Registrierung erfolgt mit Hilfe einer vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Excel-Datei. Die Betreibenden können die Angaben, die nach der Anlage 1 zur 44. BImSchV erforderlich sind, in die Tabelle eintragen. Diese Tabelle kann durch die Betreibenden dann entweder per Post oder per E-Mail an das zuständige Amt geschickt werden. Die Registrierung wird den Betreibenden durch das zuständige Amt bestätigt.

Kontakt und weitere Informationen

Die Excel-Datei kann unter dem nachfolgenden Link der Internetseite des Landes Niedersachsen heruntergeladen werden:

Registrierung von Bestandsanlagen

Kontakt zum Amt für Bauen und Planen:

Frau Grüll
Abteilung Bauverwaltung und Immissionsschutz
Löwenstraße 1
38300 Wolfenbüttel
s.gruell@lk-wf.de
(05331) 84 391

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Wolfenbüttel vom 17.11.2023