Widmung der neugebauten Gemeindestraße »An der Gärtnerei« in 38312 Börßum


Bekanntmachung


1. Bescheid

Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 und § 47 Nummer 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG), in der Fassung vom 24.09.1980 (Niedersächsisches Gesetz- und Verdordnungsblatt Seite 359), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Niedersächsisches Gesetz- und Verdordnungsblatt Seite 133) wird die neugebaute Straße „An der Gärtnerei“ mit Wirkung vom 01. November 2023 zur Gemeindestraße gewidmet und dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Die gewidmete Strecke liegt auf dem Flur 2, Flurstück 159/69 der Gemarkung Börßum.

Die gewidmete Strecke ist im anliegenden Lageplan gelb gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Börßum.

2. Bekanntgabe

Diese Verfügung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 3 NStrG bekanntgemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten oder der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Die Klage wäre gegen die Samtgemeinde Oderwald, Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum zu richten.

Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de (Service).

Hinweis:
Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
Sollten Sie Fragen zu diesem Bescheid haben, empfiehlt es sich daher im gegenseitigen Interesse diese ggf. mit mir vorab zu klären.